Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine Verordnung der EU über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Sie trat im März 2021 in Kraft mit dem Ziel, die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern und Greenwashing entgegenzuwirken.

Die SFDR verlangt von Anbietern von Finanzprodukten, Informationen zur Nachhaltigkeit auf eine standardisierte Art und Weise offenzulegen. So können Anlegerinnen und Anleger besser beurteilen, wie stark

  • ESG-Kriterien
  • Nachhaltigkeitsrisiken
  • Nachhaltigkeitsziele
  • negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

im beworbenen Finanzprodukt berücksichtigt werden.

Die SFDR umfasst drei Produktkategorien:

  • Produkte nach Artikel 6: Im Volksmund «normale» oder graue Finanzprodukte genannt; bei diesen wird kein Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte gelegt.
  • Produkte nach Artikel 8: Auch hellgrüne Finanzprodukte genannt; sie berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte (ESG) bei der Auswahl ihrer Anlagen.
  • Produkte nach Artikel 9: Auch dunkelgrüne Finanzprodukte genannt; sie verfolgen explizite Nachhaltigkeitsziele, streben nach einer nachhaltigen Wirkung. Der Weg bis zur Zielerreichung und Wirkung werden mit spezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen (bspw. Rückgang von Treibhausgasemissionen, Einsparungen im Wasserverbrauch, …). Fonds, die gemäss Artikel 9 deklariert sind, nennen sich auch Impact-Fonds.

Achtung: Die Anbieter legen die Produktkategorie selbst fest und werden bisher nicht gesetzlich kontrolliert (Juli 2023).

Quellen und weiterführende Informationen:

https://www.eurosif.org/policies/sfdr

https://www.morningstar.com/de-de/lp/guide-zur-sfdr

https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/disclosures/sustainability-related-disclosure-financial-services-sector_de

https://www.ecoreporter.de/artikel/marktanteil-grüner-fonds-wächst-vorsicht-vor-greenwashing

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj (EU-Verordnung)