ESG steht für Environment – Social – Governance

also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Governance bezieht sich auf Art und Struktur der Betriebsführung.

Nachhaltigkeitsbewertungsfirmen und Finanzinstitute definieren Kriterien in den drei Bereichen Umwelt, Soziales sowie Governance, um die Nachhaltigkeitsleistung einer Unternehmung, einer Branche oder einer Investition zu bestimmen. Die einzelnen, vielzähligen ESG-Kriterien werden von Nachhaltigkeitsbewertungsfirmen und Finanzinstituten unterschiedlich ausgewählt, bewertet und gewichtet.

Beispiele von ESG-Kriterien:

Umwelt: CO2– / Treibhausgasemissionen, Stromverbrauch, Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen, Wasserverbrauch

Soziales: Menschenrechte, Umgang mit MitarbeiterInnen, existenzsichernde Löhne, Kinderarbeit

Governance: Löhne von Geschäftsleitung und VR, Boni-Kultur, Korruption, Geldwäscherei, Corporate Responsibility Strategie