An der Klimakonferenz 2015 in Paris, der COP 21, verpflichteten sich 195 Staaten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen.

Das Abkommen hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.

Staatliche und private Finanzflüsse sollen auf eine treibhausgasarme Entwicklung ausgerichtet werden.

Als weitere Ziele wurden die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, die Stärkung der Widerstandskraft und die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber einem veränderten Klima festgelegt.

Die Staaten sind verpflichtet, alle 5 Jahre ein national festgelegtes Reduktionsziel einzureichen.

Die Schweiz hat das Abkommen von Paris 2017 ratifiziert und sich verpflichtet, bis 2030 eine Reduktion von Treibhausgasemissionen von minus 50 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen, unter teilweiser Verwendung von ausländischen Emissionsminderungen.

Quellen und weiterführende Informationen:

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klima–internationales/das-uebereinkommen-von-paris.html

https://unfccc.int/decisions