Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform einer Organisation, sie ist eine juristische Person, deren Mitglieder einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (die Aktien) zerlegt ist.

Zusammen mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die AG in der Schweiz die häufigste Rechtsform, da sie bei Haftung, Kapitalvorschriften etc. auch für Kleinunternehmen vorteilhaft ist.

Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet das Aktienkapital, bei Konkurs verlieren die AktionärInnen höchstens ihr Aktienkapital.

In der Schweiz benötigt man für eine Gründung ein Aktienkapital von mindestens 100’000 Franken. Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Aktiengesellschaft und besteht aus allen AktionärInnen. Weitere Organe sind der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.